Zweck
Musikausbildung durch eigene und fremde Lehrkräfte: Verkauf von Musikinstrumenten jeglicher Art und Zubehör sowie von Notenmaterial; Reparaturwerkstätte für Musikinstrumente; Klavierstimmen; Verkauf von Schallplatten, Kassetten, Abhör und Wiedergabegeräten sowie von Verstärkeranlagen.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 26.06.2026.