Eingetragene Personen (2)
Ehemals eingetragene Personen (1)
bis 17.12.2025
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung die Ausführung von Bauleistungen aller Art als Generalbauunternehmung, insbesondere von Plattenlegerarbeiten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an gleichen oder ähnlichen Unternehmungen beteiligen oder solche begründen, alle finanziellen, kaufmännischen, industriellen und mit Liegenschaften zusammenhängenden Geschäfte abwickeln, Beratungen durchführen und alle Verträge, die ihrem Zweck entsprechen oder die sich mittelbar oder unmittelbar darauf beziehen, abschliessen.
SHAB-Chronik
12.06.2026
#58e43f2e-350a-49fb-83da-21df5f257ccb
Mutation
Mutation Mula Bau AG, Schafisheim, neu Mula Bau AG in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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Mula Bau AG in Liquidation
Seetalstrasse 62
5503 Schafisheim
Seetalstrasse 62
5503 Schafisheim
Mula Bau AG, in Schafisheim, CHE-383.473.751, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 244 vom 17.12.2025, Publ. 1006516218). Firma neu: Mula Bau AG in Liquidation. Mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Lenzburg vom 01.06.2026 ist über diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 01.06.2026, 14:45 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.
Tagesregister-Nr. 8373 vom 09.06.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 244, Datum: 17.12.2025
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Aargau
04.06.2026
#fefe419c-72ca-4c35-ab9d-6ae1bea7344d
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Mula Bau AG
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 01.06.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, haben sich beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./ yw