CHE-137.692.504

Mr. Daddy's Tasty Food GmbH in Liquidation

Basisinformationen

CHE-137.692.504
Hauptstrasse 14
4242 Laufen
📍 Karte ↗
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
20'000.00 CHF
Datenstand: 05.06.2026 04:52 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (1)

in Laufen
Gesellschafterin und Geschäftsführerin
Einzelunterschrift

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt die Führung eines Schnellimbiss-Restaurants mit Take-Away sowie den Betrieb eines Lieferdienstes für dessen Produkte. Die Gesellschaft kann zudem alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann ferner im ln- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie kann im ln- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.

SHAB-Chronik

04.06.2026 #71ec36e3-59c1-4706-bbef-44fc70259678
Mutation
Mutation Mr. Daddy's Tasty Food GmbH, Laufen, neu Mr. Daddy's Tasty Food GmbH in Liquidation Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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Mr. Daddy's Tasty Food GmbH in Liquidation
Hauptstrasse 14
4242 Laufen

Mr. Daddy's Tasty Food GmbH, in Laufen, CHE-137.692.504, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 167 vom 28.08.2020, Publ. 1004966986). Firma neu: Mr. Daddy's Tasty Food GmbH in Liquidation. Mit Entscheid vom 28.05.2026 hat der Gerichtspräsident des Zivilkreisgerichts Basel-Landschaft West über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 28.05.2026, 09:15 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.

Tagesregister-Nr. 3276 vom 01.06.2026

Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 167, Datum: 28.08.2020

Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Basel-Landschaft
03.06.2026 #816873cc-092e-47cb-9c1a-05bcdc394237
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Mr. Daddy's Tasty Food GmbH Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 28.05.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

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