CHE-466.985.111
Mortal Enemies GmbH in Liquidation
Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt Handel mit Miniaturen sowie die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von handgefertigten oder maschinell hergestellten Miniaturprodukten. Die Gesellschaft kann zudem alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit diesem Hauptzweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
SHAB-Chronik
02.06.2026
#d8b69b9e-456f-49d6-8315-5ce3b35b5b5f
Mutation
Mutation Mortal Enemies GmbH, Steinhausen, neu Mortal Enemies GmbH in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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Mortal Enemies GmbH in Liquidation
Rigistrasse 13
6312 Steinhausen
Rigistrasse 13
6312 Steinhausen
Mortal Enemies GmbH, in Steinhausen, CHE-466.985.111, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 46 vom 06.03.2024, Publ. 1005978684). Firma neu: Mortal Enemies GmbH in Liquidation. Mit Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts Zug vom 05.05.2026, 10:00 Uhr, wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Tagesregister-Nr. 10410 vom 28.05.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 46, Datum: 06.03.2024
Kontaktstelle: Handelsregister- und Konkursamt des Kantons Zug
28.05.2026
#d856dc74-9a95-4309-8d7c-963bf9e5e9cc
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Mortal Enemies GmbH
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum des Auflösungsentscheids: 05.05.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR