CHE-301.479.598

Morgenstern Bau AG

Basisinformationen

CHE-301.479.598
Gässli 1a
4206 Seewen SO
📍 Karte ↗
AG – Aktiengesellschaft
100'000.00 CHF
Datenstand: 24.07.2026 04:42 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (1)

in Schwyz
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift

Ehemals eingetragene Personen (3)

Mircea Valentin Ausgetreten
in Reichenburg
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
bis 10.02.2026
Gjocaj Durim Ausgetreten
in Klingnau
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
bis 17.12.2025
Stojkovic Valentina Ausgetreten
in Seewen
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt die Führung eines Bauunternehmens und führt insbesondere Arbeiten im Bereich Umbauten, Armierungen, Schalungen und Mauerarbeiten durch. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

SHAB-Chronik

23.07.2026 #874dc4b0-b38d-47b0-b907-79cd0aa7a208
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Morgenstern Bau AG Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Details
Datum der Konkurseröffnung: 21.07.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.


vormals: Ajnuri Bau AG, Marktgasse 2, 8600 Dübendorf

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