CHE-183.321.548

montAsolar GmbH in Liquidation

Basisinformationen

CHE-183.321.548
Kirchweg 5
6386 Wolfenschiessen
📍 Karte ↗
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
40'000.00 CHF
Datenstand: 28.05.2026 04:51 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (2)

in Alpnach, von Schwyz
Kollektivunterschrift zu zweien
in Wolfenschiessen, von Wolfenschiessen
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift

Ehemals eingetragene Personen (4)

Nocke Stefan Ausgetreten
in Schwarzenberg
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 30.03.2023
Odermatt Thomas Ausgetreten
in Beckenried, von Dallenwil
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 30.03.2023
Theiler Stephan Ausgetreten
in Beromünster, von Schüpfheim
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 30.03.2023
Isenegger Roger Ausgetreten
in Wolfenschiessen, von Beromünster
Gesellschafter
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 30.03.2023

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt die Planung und den Bau von Solaranlagen. Die Gesellschaft kann weitere damit zusammenhängende Dienstleistungen in den vorgenannten Bereichen erbringen, Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, halten oder verwerten. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen oder solche übernehmen oder errichten sowie sämtliche Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt der Förderung des Gesellschaftszwecks dienen.

SHAB-Chronik

28.05.2026 #75ff9e4f-a5e5-4c19-9eb9-04a227a00888
KK02
Konkurspublikation/Schuldenruf montAsolar GmbH in Liquidation Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermög…
↓ Volltext
Konkurspublikation/Schuldenruf montAsolar GmbH in Liquidation Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. <br />Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird.

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