Eingetragene Personen (1)
Zweck
Erwerb und Verkauf sowie Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmungen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, verwerten, verwalten und veräussern, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und ausserdem alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann, insbesondere auch Garantien zugunsten von nahestehenden Gesellschaften gewähren.