Zweck
Ausführen von Gartenunterhaltsarbeiten; kann Baumschulen und Pflanzenhandel betreiben und alle damit verbundenen Arbeiten ausführen, Arbeiten des Garten- und Landschaftsbaus ausführen, sich an Unternehmen beteiligen, solche erwerben sowie Immobilien erwerben, veräussern, vermieten und verwalten.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 17.06.2026.