Eingetragene Personen (3)
in Zürich, von Lugano
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Pleigne
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Zürich
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (2)
Kohn Dr. Michael
Ausgetreten
in Zürich, von Weiningen (ZH)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 09.03.2023
Dinner Sonja
Ausgetreten
in Rudolfstetten-Friedlisberg, von Sennwald
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 09.03.2023
Zweck
Die Stiftung verfolgt ihren Zweck unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. behördlich anerkannten Kriterien für steuerbefreite Stiftungen. Es sind vier Wirkungskreise vorgesehen: 1. Zuwendungen an in der Schweiz steuerbefreite gemeinnützige bzw. humanitär wirkende Stiftungen, Organisationen und Institutionen. Direkte Unterstützung, Förderung und Ausbildung von Bedürftigen, Behinderten und Kranken, insbesondere von jungen Menschen, in der Schweiz und in Entwicklungsländern. Zuwendungen im Rahmen von Katastrophenhilfe. 2. Unterstützung von Massnahmen und Aktionen, die durch Festigung des Gedankens der Toleranz, durch Pflege des interreligiösen Dialoges und durch Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus die Stellung der jüdischen Minderheit in der Schweiz stärken. Nicht steuerbefreiten Organisationen und Institutionen können Zuwendungen für die in Abs. 1 genannten Zwecke ausgerichtet werden, sofern sie ihre einschlägigen Tätigkeiten nachweisen. 3. Zuwendungen an in der Schweiz steuerbefreite Stiftungen, Organisationen und Institutionen, die zur Förderung der Wohlfahrt bzw. des friedlichen Zusammenlebens der Bevölkerung im Staate Israel beitragen. 4. Förderung der projektbezogenen wissenschaftlichen Forschung bzw. Entwicklung an Schweizer Hochschulen und Fachhochschulen, insbesondere an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ), auf den Gebieten des Energiewesens, der Informatik und der Infrastruktur im Allgemeinen. Für diese Zwecke können auch an den schweizerischen Hochschulen und Fachhochschulen nahe stehende Organisationen bzw. Institutionen Zuwendungen ausgerichtet werden. Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit von schweizerischen Hochschulen und Fachhochschulen mit entsprechenden ausländischen Instituten. Auf diesen Gebieten können auch Symposien, Tagungen, Professuren, wissenschaftliche Berichte, u.a.m. gefördert sowie Belohnungen und Preise mit Zuwendungen bedacht werden.
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