Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von Gastronomieunternehmen und den Handel mit Waren. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.