CHE-455.191.710

MedComms Experts GmbH

Basisinformationen

CHE-455.191.710
Tessinerplatz 7
8002 Zürich
📍 Karte ↗
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
20'001.00 CHF
Datenstand: 21.05.2026 01:50 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (3)

in Adliswil, von Neuchâtel
Einzelunterschrift
in Zürich
Geschäftsführer
Einzelunterschrift
in Franklin / TN
Vorsitzender der Geschäftsführung
Einzelunterschrift

Ehemals eingetragene Personen (2)

Lacy Regine Carolien Ausgetreten
in Meilen
Einzelunterschrift
bis 24.04.2026
Portegies Wesley Ausgetreten
in Hurley (NY)
Geschäftsführer
Einzelunterschrift

Zweck

Zweck der Gesellschaft ist die Führung, Entwicklung, Analyse und Überwachung von Projekten im Bereich der Gesundheit, der öffentlichen Gesundheit, der pharmazeutischen und medizin-technischen Industrie. Ausserdem bietet die Gesellschaft Marketing- und Managementberatung im Gesundheitsbereich an. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten und sich im In- und Ausland an anderen Unternehmen beteiligen. Sie kann Grundstücke erwerben, halten, verpfänden und veräussern. Die Gesellschaft kann auch alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft ist befugt, Finanzierungs- Sanierungs- und lnterzessionsmassnahmen zu Gunsten von Gesellschaftern, Konzerngesellschaften oder Dritten vorzunehmen, sowie Gesellschaftern, Konzerngesellschaften oder Dritten Darlehen oder für deren Verpflichtungen Sicherheiten zu gewähren.

SHAB-Chronik

18.08.2026 #70d52723-12e3-4bd3-a935-31c09a2671e8
KK01
Vorläufige Konkursanzeige MedComms Experts GmbH Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie risk…
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Vorläufige Konkursanzeige MedComms Experts GmbH Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.

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