Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Waren aller Art, das Erbringen von damit zusammenhängenden Leistungen (inkl. Beratungen) und die damit verbundenen Investitionstätigkeiten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.