CHE-111.711.821
Margaretha und Werner Ehrat-Stiftung
Eingetragene Personen (1)
in Winterthur, von Winterthur
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (2)
Simoni Robert
Ausgetreten
in Dörflingen, von Neuhausen am Rheinfall
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 30.03.2026
Kappes Christian
Ausgetreten
in Hamburg, von Winterthur
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Zweck
Der Hauptzweck der Stiftung besteht in der Unterstützung von in Winterthur wohnhaften Schweizerbürgern und Schweizerbürgerinnen, deren Angehörige sich in einer psychiatrischen Heil- und Pflegeanstalt befinden und daher nicht oder nicht ganz in der Lage sind, für ein den Fähigkeiten angemessenes berufliches Fortkommen ihrer Schutzbefohlenen aufzukommen. Kann der Hauptzweck nicht erreicht werden, kann die Stiftung allgemeine soziale, wohltätige und gemeinnützige Zwecke verfolgen. Hierüber entscheidet der Stiftungsrat. Die Stiftung kann jährlich die Erträgnisse des Stiftungsvermögens einsetzen. Zusätzlich kann für den Hauptzweck ein Teil des Stiftungskapitals verwendet werden. Die zur Verwendung gelangenden Stiftungsmittel dürfen zusammen maximal 5 % des Stiftungskapitals ausmachen. Die Mittel dürfen aber nicht ausgerichtet werden an Empfänger, deren Bedürftigkeit oder wenn ihr Verwendungszweck irgendwie im Zusammenhang steht mit Drogensucht, Alkoholismus oder Straftaten.