Eingetragene Personen (2)
Ehemals eingetragene Personen (1)
Zweck
Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb und die dauernde Verwaltung von Beteiligungen an Handels-, Dienstleistungs- und Industrieunternehmen im In- und Ausland sowie deren Finanzierung. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder zu erleichtern.