CHE-192.407.077

Malerhaus GmbH in Liquidation

Basisinformationen

CHE-192.407.077
Bergstrasse 174
8833 Samstagern
📍 Karte ↗
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
20'000.00 CHF
Datenstand: 16.06.2026 06:10 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (1)

in Freienbach
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung von Maler-, Verputz- und Tapezierarbeiten, das Verlegen von Bodenbelägen und die Ausführung von Aussenisolationen, Umbau und Neubauarbeiten. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und des Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten sowie alle Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck direkt oder indirekt fördern.

SHAB-Chronik

15.06.2026 #e70057ab-09b2-4136-9b70-fbf00f6e61eb
Mutation
Mutation Malerhaus GmbH, Richterswil, neu Malerhaus GmbH in Liquidation Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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Malerhaus GmbH in Liquidation
Bergstrasse 174
8833 Samstagern

Malerhaus GmbH, in Richterswil, CHE-192.407.077, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 17 vom 27.01.2025, Publ. 1006238321). Firma neu: Malerhaus GmbH in Liquidation. Mit Urteil vom 09.06.2026 hat das Konkursgericht des Bezirksgerichts Horgen über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 09.06.2026, 11.15 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.

Tagesregister-Nr. 27640 vom 10.06.2026

Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 17, Datum: 27.01.2025

Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
11.06.2026 #804c691b-7216-45ac-8715-40402b325f77
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Malerhaus GmbH Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 09.06.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

Konkursamt Wädenswil
Zugerstrasse 16
8820 Wädenswil

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