Zweck
Betrieb eines Malergeschäfts, insbesondere die Ausführung von Maler-, Tapezier-, Lackier- und Fassadenarbeiten aller Art im Innen- und Aussenbereich. Ausführen von Gipserarbeiten, Renovationen, Sanierungen sowie dekorative Gestaltungen.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 26.05.2026.