Zweck
Betrieb eines Malergeschäftes und eines Industriespritzwerkes sowie Handel mit Bedarfsartikeln des Malergewerbes; kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Zweigniederlassungen errichten, Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern sowie Finanzierungen aller Art tätigen, insbesondere Darlehen an Dritte oder an Aktionäre gewähren oder solche sicherstellen.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 26.05.2026.