Eingetragene Personen (1)
Ehemals eingetragene Personen (2)
Lüscher Michael
Ausgetreten
in Uezwil, von Seon
Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung
Einzelunterschrift
bis 22.09.2022
Kleinberger Micha
Ausgetreten
in Uster, von Wetzikon (ZH)
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift
bis 17.09.2021
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt das Führen eines Generalunternehmens sowie den Handel und Beratung im zusammenhängenden Bereich. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
SHAB-Chronik
28.07.2026
#cd0d5cf2-bdbc-4919-9b26-03ad5225ba29
Statutenänderung
Löschung LUNA GmbH in Liquidation, Fahrwangen
24.07.2026
#c31d0d18-721f-4f76-b025-adbb0c5443fc
KK06
Schluss des Konkursverfahrens LUNA GmbH
Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG.
↓ Details
Datum des Schlusses: 17.07.2026
Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG.
/BR
02.06.2026
#6eefe5e4-d7ce-4128-8b7c-2580deeb9db2
KK04
Kollokationsplan und Inventar LUNA GmbH
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Details
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Lenzburg, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden./br
Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 22.06.2026
Ablauf der Frist: 22.06.2026
Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 12.06.2026
Ablauf der Frist: 12.06.2026
Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau