CHE-237.861.486

LSPR AG in Liquidation

Basisinformationen

CHE-237.861.486
Kriesbachstrasse 3b
8304 Wallisellen
📍 Karte ↗
AG – Aktiengesellschaft
849'500.00 CHF
Datenstand: 11.07.2026 04:25 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (1)

in Zollikon, von Zürich
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (6)

Krief Guy Ausgetreten
in Athen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 21.01.2026
in Bertrange
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 21.01.2026
Beyer Dierk Ausgetreten
in Frankfurt am Main
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 21.01.2026
Bartos Michal Ausgetreten
in Basel, von Binningen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 21.01.2026
Oswald Dr. Benedikt Ausgetreten
in Dübendorf, von Bünzen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 21.01.2026
Raquet Line Stigen Ausgetreten
in Hinwil, von Hinwil
Vorsitzende der Geschäftsleitung (CEO)
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 21.01.2026

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt Entwicklung, Produktion, Verkauf von Biosensoren; Erbringungen von Dienstleistungen in diesem Bereich. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Die Gesellschaft kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

SHAB-Chronik

10.07.2026 #930c21a7-248c-4558-aecf-b17923d78936
KK04
Kollokationsplan LSPR AG Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Details
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 10.07.2026 beim Bezirksgericht Bülach rechtshängig zu machen.
Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden.
Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Wallisellen schriftlich einzureichen:
Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 30.07.2026
Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).

Konkursamt Wallisellen
Zentralstrasse 9
8304 Wallisellen

Bezirksgericht Bülach
Postfach
8180 Bülach

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8180 Bülach

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