Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Kunsthandel, insbesondere das Kaufen, Halten und Verkaufen von Kunstgegenständen jeglicher Art sowie die Organisation und Durchführung von Kunstausstellungen. Die Gesellschaft kann ferner im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie solche Unternehmen erwerben und finanzieren. Im Weiteren kann die Gesellschaft im In- und Ausland Grundstücke erwerben, belasten, veräussern und verwalten sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sein können, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. [Anpassung aufgrund geänderter Eintragungspraxis]