Zweck
Die Einzelunternehmung bezweckt den Verkauf von Schmuck, den Verkauf von Textilien und weiteren Accessoires, den Verkauf von Küchenutensilien. Das Einzelunternehmen kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck des Einzelunternehmens zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 26.05.2026.