Eingetragene Personen (0)
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Zweck
Führung von Gastronomiebetrieben. Kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Rechte, Patente, Lizenzen und gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, zur Erreichung des Gesellschaftszweckes Grundstücke erwerben oder weiterveräussern.