Eingetragene Personen (8)
in Gerzensee, von Bürchen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (8)
bis 20.10.2025
Chuard Olivier
Ausgetreten
in Bern, von Cugy (FR)
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 03.03.2025
Kilchenmann Yves
Ausgetreten
in Oberscherli (Köniz), von Ersigen
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 03.03.2025
bis 10.07.2024
bis 29.12.2023
bis 29.12.2023
Braathen Christer Andreas
Ausgetreten
in Bern
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.10.2021
Brodmann Andreas Alexander
Ausgetreten
in Jegenstorf, von Ettingen
Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.07.2017
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Kauf und Verkauf von Werberaum bzw. Werbezeit in Medien und sonstigen Werbeträgern sowie die Erbringung von weiteren Dienstleistungen in den Bereichen Marketing, Kommunikation und Werbung, insbesondere Mediaberatung, Mediaplanung, Mediaabwicklung und Mediakoordination. Sie kann im Rahmen der Konzernvorgaben alle Rechtsgeschäfte tätigen, die dem Unternehmenszweck dienen, namentlich: Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben und veräussern, Gesellschaften gründen und veräussern, sich an Gesellschaften beteiligen, Mittel am Geld- und Kapitalmarkt aufnehmen und anlegen. Die Gesellschaft kann im Rahmen der Konzernvorgaben ihren direkten oder indirekten Muttergesellschaften sowie deren oder ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften oder anderen Konzerngesellschaften Kredite, Darlehen oder andere Finanzierungen aller Art gewähren und für eigene Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, insbesondere in Form von Garantien, Pfändern, Globalzessionen, Sicherungsübereignungen, Sicherungsabtretungen und Schadloshaltungserklärungen, auch wenn diese Kredite oder Sicherheiten unentgeltlich gewährt werden. Weiter kann die Gesellschaft mit den oben genannten Gesellschaften einen Liquiditätsausgleich/Konzentration der Nettoliquidität (Cash Pooling) betreiben oder sich einem solchen anschliessen, inklusive periodischem Kontoausgleich (Balancing). All dies kann die Gesellschaft auch ohne Gegenleistung, zu Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und unter Eingehung von Klumpenrisiken tun. Die Gesellschaft darf im gesetzlichen Rahmen im Interesse des Konzerns oder einzelner ihrer Konzerngesellschaften handeln. Sie kann im Rahmen der üblichen Nutzung ihrer Infrastruktur Dienstleistungen im Auftrag Dritter erbringen.
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