CHE-461.214.302

Lifecare GmbH in Liquidation

Basisinformationen

CHE-461.214.302
Schützengartenstrasse 1
9242 Oberuzwil
📍 Karte ↗
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
20'000.00 CHF
Datenstand: 27.08.2026 04:30 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (1)

in Oberuzwil
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt Beratung, Vermittlung und Verwaltung im Versicherungsbereich sowie Verkauf von Produkten im Bereich der Finanz- und Versicherungsdienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen und den Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

SHAB-Chronik

26.08.2026 #574f8770-9c03-4e4c-b255-0fe629390d45
Mutation
Mutation Lifecare GmbH, Oberuzwil, neu Lifecare GmbH in Liquidation Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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Lifecare GmbH in Liquidation
Schützengartenstrasse 1
9242 Oberuzwil

Lifecare GmbH, in Oberuzwil, CHE-461.214.302, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 200 vom 14.10.2022, Publ. 1005583609). Firma neu: Lifecare GmbH in Liquidation. Auflösung der Rechtseinheit durch Konkurs gemäss Konkurserkenntnis der Konkursrichterin des Kreisgerichts Wil vom 19.08.2026 mit Wirkung ab dem 19.08.2026, 09:00 Uhr.

Tagesregister-Nr. 9932 vom 21.08.2026

Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 200, Datum: 14.10.2022

Kontaktstelle: Amt für Handelsregister und Notariate Kanton SG
21.08.2026 #c1aca788-042c-46c8-b8d0-28aca0a745e8
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Lifecare GmbH Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 19.08.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

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