Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Maler- und Gipserunternehmens. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Verbindung stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
SHAB-Chronik
09.07.2026
#e1a137a6-a596-4ab8-ba38-73ca3b0d0716
KK10
Beschwerde mit aufschiebender Wirkung
↓ Details
Mit Entscheid vom 30.06.2026 des Obergerichts des Kantons Zug, ll.
Beschwerdeabteilung, wurde der Beschwerde gegen die Konkurseröffnung vom
16.06.2026 die aufschiebende Wirkung zuerkannt
Beschwerdeabteilung, wurde der Beschwerde gegen die Konkurseröffnung vom
16.06.2026 die aufschiebende Wirkung zuerkannt
06.07.2026
#1af4daad-8a67-4227-91ff-020a1f0db7a6
Mutation
Mutation LIEL Gipser AG in Liquidation, Baar, neu LIEL Gipser AG
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Details
LIEL Gipser AG
Ibelweg 18A
6300 Zug
Ibelweg 18A
6300 Zug
LIEL Gipser AG in Liquidation, in Baar, CHE-100.981.204, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 117 vom 22.06.2026, Publ. 1006683950). Firma neu: LIEL Gipser AG. Aktien neu: 150 vinkulierte Namenaktien zu CHF 1'000.00 [bisher: 150 Namenaktien zu CHF 1'000.00]. Vinkulierung neu: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. [gestrichen: Mit Entscheid vom 16.06.2026, 09.15 Uhr, hat der Einzelrichter am Kantonsgericht Zug über die Gesellschaft den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.]. Mit Entscheid der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichtes des Kantons Zug vom 30.06.2026 ist der Beschwerde gegen den Entscheid des Einzelrichters am Kantonsgericht Zug vom 16.06.2026 betreffend Konkurseröffnung aufschiebende Wirkung zuerkannt worden. Demnach wird die Eintragung betreffend Auflösung der Gesellschaft infolge Konkurses im Handelsregister gestrichen.
Tagesregister-Nr. 13147 vom 01.07.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 117, Datum: 22.06.2026
Kontaktstelle: Handelsregister- und Konkursamt des Kantons Zug
22.06.2026
#259153fa-af46-400c-93fb-c208a2e1e4d7
Mutation
Mutation LIEL Gipser AG, Baar, neu LIEL Gipser AG in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Details
LIEL Gipser AG in Liquidation
Ibelweg 18A
6300 Zug
Ibelweg 18A
6300 Zug
LIEL Gipser AG, in Baar, CHE-100.981.204, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 40 vom 26.02.2021, Publ. 1005110908). Firma neu: LIEL Gipser AG in Liquidation. Aktien neu: 150 Namenaktien zu CHF 1'000.00 [bisher: 150 vinkulierte Namenaktien zu CHF 1'000.00]. Vinkulierung neu: Die statutarische Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist von Gesetzes wegen aufgehoben. Mit Entscheid vom 16.06.2026, 09.15 Uhr, hat der Einzelrichter am Kantonsgericht Zug über die Gesellschaft den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.
Tagesregister-Nr. 12002 vom 17.06.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 40, Datum: 26.02.2021
Kontaktstelle: Handelsregister- und Konkursamt des Kantons Zug
18.06.2026
#fd6bfe6e-e455-4ccd-b071-b5d6f3eff90f
KK01
Vorläufige Konkursanzeige LIEL Gipser AG
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Details
Datum der Konkurseröffnung: 16.06.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
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