CHE-154.293.453
Liebefeld Kulturen AG, Hauterive
Eingetragene Personen (11)
in Sorens, von Neyruz (FR)
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Marly, von Oberlunkhofen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Ferpicloz, von Le Mouret
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Kesswil, von Rüderswil
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Roggwil BE, von Sumiswald
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Oberbüren, von Altendorf
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Buchs SG, von Buchs (SG)
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Bern, von Twann-Tüscherz
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Villorsonnens
Verwaltungsratsmitglied / Vizepräsident
Kollektivunterschrift zu zweien
in Courtételle, von Thunstetten
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Reproduktion - zurzeit im Lohnauftrag durch Agroscope - und den Verkauf von Reproduktionskulturen an gewerbliche und industrielle Schweizer Milchverarbeiter zur Herstellung von Schweizer Milchprodukten in der Schweiz; die Sicherstellung eines qualitativ, quantitativ und preislich diskriminierungsfreien Zugangs zu den Reproduktionskulturen für alle gewerblichen und industriellen Schweizer Milchverarbeiter zur Produkteherstellung in der Schweiz; die Sicherstellung und Bewahrung der Rechte der Gesamteigentümer der Kulturen sowie der privaten Eigentümer von Exklusivkulturen an den Kulturen. Für allfällige Auslagerungen einzelner Produktionsschritte ist vorgängig das Einverständnis der Gesamteigentümer der Kulturen und der privaten Eigentümer von Exklusivkulturen einzuholen. Vorbehalten bleibt die Auslagerung von Produktionsschritten oder der gesamten Produktion an Agroscope; die exklusive Produktion und/oder den exklusiven Vertrieb von durch Agroscope hergestellten, entwickelten oder patentierten Produkten, welche einen Bezug zur Käseherstellung und/oder zu den mikrobiellen Kulturen der Stammsammlung haben. Ausdrücklich nicht vom Zweck abgedeckt und der Gesellschaft damit verboten sind die Abgabe und der Verkauf von Reproduktionskulturen ins Ausland oder an Käufer, von denen sie weiss oder annehmen muss, dass sie die Reproduktionskulturen ins Ausland weiterverkaufen oder unentgeltlich abgeben; das Anlegen einer eigenen Stammsammlung. Explizit erlaubt sind hingegen die Bewirtschaftung (Herstellung, Lagerung und Kontrolle) von Reproduktionskonserven (Iyophilisiert, tiefgefroren oder anderweitig konserviert) als Ausgangsmaterial für die Reproduktion. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, ferner Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen.