Eingetragene Personen (1)
Zweck
Betrieb einer Ärztepraxis - vornehmlich im Grundversorgungsbereich - mit allen dazugehörenden diagnostischen therapeutischen und medizinischen Dienstleistungen von mehreren Ärzten; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.