Basisinformationen
CHE-160.677.649
AG – Aktiengesellschaft
100'000.00 CHF
Datenstand:
09.06.2026 04:30 · Zefix ↗
Eingetragene Personen (0)
Keine eingetragenen Personen gefunden.
Zweck
Entwicklung und Investitionen im Bereich Immobilien, Beratung, Planung und Realisierung von Immobilienprojekten, Verwaltung und Instandhaltung von Immobilien sowie Erbringung von Treuhanddienstleistungen sowie alle damit direkt oder indirekt verbundenen Aktivitäten; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten.
SHAB-Chronik
08.06.2026
#600abe3c-75ac-4365-9ebd-4334579c1eef
Mutation
Mutation Leitzen AG, Zug, neu Leitzen AG in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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Leitzen AG in Liquidation
Leitzen AG, in Zug, CHE-160.677.649, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 176 vom 12.09.2025, Publ. 1006431800). Firma neu: Leitzen AG in Liquidation. Aktien neu: 100 Namenaktien zu CHF 1'000.00 [bisher: 100 vinkulierte Namenaktien zu CHF 1'000.00]. Vinkulierung neu: Die statutarische Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist von Gesetzes wegen aufgehoben. Mit Entscheid des Einzelrichters des Kantonsgerichts Zug vom 07.05.2026, 10:00 Uhr, wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Tagesregister-Nr. 10931 vom 03.06.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 176, Datum: 12.09.2025
Kontaktstelle: Handelsregister- und Konkursamt des Kantons Zug
04.06.2026
#50efa8c7-8749-4bf3-8c8b-e5f81753307a
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Leitzen AG
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum des Auflösungsentscheids: 07.05.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR