Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften; die Vermittlung und Finanzierung für Unternehmungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen; alle kommerziellen, finanziellen und andere Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft in Zusammenhang stehen.