Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Herstellung von Kunstgegenständen und den Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen und gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben. Sie kann Patente, Lizenzen und Vertretungen übernehmen sowie Grundstücke erwerben, belasten, verwalten und verkaufen.