Eingetragene Personen (2)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Übernahme von Geschäftsführungen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen eröffnen, sich an Unternehmen ähnlicher Art im In- und Ausland beteiligen sowie Grundeigentum und Baurechte im In- und Ausland erwerben und veräussern. Die Gesellschaft kann im übrigen alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder zu erleichtern.