Zweck
Führung eines Blumengeschäfts und einer Gärtnerei, Erbringung von Gartenbau und -unterhalt, Handel mit Pflanzen, floristischen Werkstücken und Engroshandel sowie Handel mit Waren aller Art; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder solche übernehmen sowie Liegenschaften und Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 26.05.2026.