Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit und die Vermietung von Waren aller Art, die Durchführung von Reisen und Veranstaltungen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Zweigniederlassungen errichten, Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern.