CHE-110.552.023

Koraal (Schweiz) AG in Liquidation

In Liquidation AG 📍 6300 Zug ZG HR-Auszug ↗ Zefix ↗ PDF

Basisinformationen

CHE-110.552.023
Grabenstrasse 32
6300 Zug
📍 Karte ↗
AG – Aktiengesellschaft
100'000.00 CHF
Datenstand: 02.06.2026 04:50 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (1)

in Hildisrieden
Mitglied des Verwaltungsrates / Geschäftsführer
Einzelunterschrift

Zweck

Vermittlung und Verleih von Arbeitskräften im medizinischen Bereich, insbesondere von Anästhesie-Assistenten in der Schweiz sowie aus der Schweiz ins Ausland; kann sich an gleichen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern.

SHAB-Chronik

01.06.2026 #21f41a30-cdfc-461a-b8f4-8b66194cec8d
Mutation
Mutation Koraal (Schweiz) AG, Zug, neu Koraal (Schweiz) AG in Liquidation Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Details
Koraal (Schweiz) AG in Liquidation
Grabenstrasse 32
6300 Zug

Koraal (Schweiz) AG, in Zug, CHE-110.552.023, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 80 vom 26.04.2023, Publ. 1005732416). Firma neu: Koraal (Schweiz) AG in Liquidation. Aktien neu: 100 Namenaktien zu CHF 1'000.00 [bisher: 100 vinkulierte Namenaktien zu CHF 1'000.00]. Vinkulierung neu: Die statutarische Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist von Gesetzes wegen aufgehoben. Mit Entscheid vom 26.05.2026, 09.15 Uhr, hat der Einzelrichter am Kantonsgericht Zug über die Gesellschaft den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.

Tagesregister-Nr. 10276 vom 27.05.2026

Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 80, Datum: 26.04.2023

Kontaktstelle: Handelsregister- und Konkursamt des Kantons Zug
28.05.2026 #4d7d88e9-eb25-494b-bd84-f5f1a7b97774
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Koraal (Schweiz) AG Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Details
Datum der Konkurseröffnung: 26.05.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

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