CHE-392.817.654
Kopiershop Alpnach GmbH in Liquidation
Eingetragene Personen (1)
Zweck
Zweck der Gesellschaft ist die Führung eines Kopiershops, die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Druck- und Papeteriearbeiten sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Papeterieartikeln sowie Geschenkartikeln aller Art. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen und gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Grundeigentum zu erwerben, zu belasten, zu veräussern und zu verwalten. Die Gesellschaft kann Patente, Lizenzen und andere Rechte erwerben, entwickeln, verwalten und verwerten, Finanzierungen für sich und Dritte sowie Bürgschaften eingehen. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen oder Verträge abschliessen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.
SHAB-Chronik
23.07.2026
#276d57cc-3380-4392-a2d5-3ba457f6bc9c
KK02
Konkurspublikation/Schuldenruf Kopiershop Alpnach GmbH
Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. <br />Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird.
↓ Details
Art des Konkursverfahrens: summarisch
Datum der Konkurseröffnung: 12.11.2025
Soweit bewegliche Sachen in die Konkursmasse fallen, erachtet sich die Konkursverwaltung als von den Gläubigern ermächtigt, freihändig, en bloc oder stückweise zu verkaufen bzw. zu versteigern, sofern nicht die Mehrheit der bekannten Gläubiger innert der Eingabefrist bei der Konkursverwaltung schriftlich Einsprache erhebt. Stillschweigen gilt als Zustimmung.