Zweck
Betriebskontrollen für das UWI (Umwelt-Inspektorat) resp. AGVS; Kontrolle von Abwasser, Abfall, Lagerung von Wasser gefährdenden Flüssigkeiten und Materialien; Erstellen von Signaletik Konzepten sowie Kontrollen von bestehenden Konzepten; Projektleitungsaufgaben und Bauleitung von Bauten aller Art.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 26.05.2026.