Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt das Halten und Verwalten von Beteiligungen an in- und ausländischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck beteiligen, solche Unternehmen erwerben oder gründen, sowie Repräsentanzen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft kann Liegenschaften und Wertschriften erwerben, sowie Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und verwerten.