CHE-253.775.632

Kinesis Capital AG in Liquidation

In Liquidation AG 📍 6300 Zug ZG HR-Auszug ↗ Zefix ↗ PDF

Basisinformationen

CHE-253.775.632
Grafenauweg 4
6300 Zug
📍 Karte ↗
AG – Aktiengesellschaft
100'000.00 CHF
Datenstand: 17.06.2026 06:19 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (0)

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Zweck

Bezweckt sämtliche Tätigkeiten im Bereich der Vermögensverwaltung und Finanzberatung, insbesondere Ausarbeiten und Umsetzen von Anlagestrategien; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten

SHAB-Chronik

16.06.2026 #225e2bb2-83de-48da-b840-f3b9fd4dbd8e
Mutation
Mutation Kinesis Capital AG, Zug, neu Kinesis Capital AG in Liquidation Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Details
Kinesis Capital AG in Liquidation
(Kinesis Capital SA en liquidation) (Kinesis Capital Ltd in liquidation)

Grafenauweg 4
6300 Zug

Kinesis Capital AG, in Zug, CHE-253.775.632, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 227 vom 24.11.2025, Publ. 1006492441). Firma neu: Kinesis Capital AG in Liquidation. Uebersetzungen der Firma neu: (Kinesis Capital SA en liquidation) (Kinesis Capital Ltd in liquidation). Aktien neu: 100'000 Namenaktien zu CHF 1.00 [bisher: 100'000 vinkulierte Namenaktien zu CHF 1.00]. Vinkulierung neu: Die statutarische Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist von Gesetzes wegen aufgehoben. Mit Entscheid des Einzelrichters des Kantonsgerichts Zug vom 20.05.2026, 10.00 Uhr, wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

Tagesregister-Nr. 11462 vom 11.06.2026

Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 227, Datum: 24.11.2025

Kontaktstelle: Handelsregister- und Konkursamt des Kantons Zug
11.06.2026 #2be8bb90-b784-436e-a6d4-889d90f6038f
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Kinesis Capital AG Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum des Auflösungsentscheids: 20.05.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR

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