Zweck
Betrieb von privaten Kinderkrippen und Kinderhorten. Die Eigentümerin kann Zweigniederlassungen im Inland eröffnen und alle Geschäfte tätigen, die direkt und indirekt im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Zusammenhang stehen.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 15.06.2026.