Zweck
Betrieb eines Kieswerkes, Ausbeutung von Kiesgruben, maschinelle Ausführung von Aushub- und Erdbewegungsarbeiten sowie Betrieb einer mechanischen Werkstätte; Kauf und Verkauf von Waren und Gütern aller Art. (Nebenzweck gemäss Statuten).
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 18.08.2026.