CHE-490.340.392

KENDRIS International AG

Basisinformationen

CHE-490.340.392
Gotthardstrasse 26
6300 Zug
📍 Karte ↗
AG – Aktiengesellschaft
500'000.00 CHF
Datenstand: 23.05.2026 01:24 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (10)

in Larnaca
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bettwil, von Davos
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Buchegg
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Brugg
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Maur, von Ebnat-Kappel
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Knutwil, von Flühli
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Ingenbohl, von Zürich
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Erlenbach (ZH)
Sekretär des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Pfeffingen
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Zweck

Zweck der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen im Treuhandbereich (wie Fiduciary Services, Buchführung, Saläradministration und Outsourcing im Rechnungswesen) und von Beratungsdienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Vermögensberatung (unter Ausschluss des aktiven Portfoliomanagements), Immobilienberatung sowie Art Management. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Vertretungen übernehmen sowie jegliche Geschäftstätigkeit ausüben und Verträge jeglicher Art abschliessen, die dem Gesellschaftszweck förderlich sein können oder die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Grundstücke im In- und Ausland erwerben, halten, verwalten, belasten und verkaufen. Ausgenommen sind Geschäfte, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) untersagt sind. Die Gesellschaft ist Teil einer Gruppe und kann bei der Verfolgung ihres Gesellschaftszwecks die Interessen der Aktionäre sowie der Gruppe berücksichtigen. Insbesondere kann die Gesellschaft ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten und indirekten Aktionären sowie deren direkten und indirekten Tochtergesellschaften, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, einschliesslich im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen (inkl. Zero Balancing), und für die Verbindlichkeiten dieser Parteien Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jeglicher Art. Dies auch ohne Gegenleistung, unter Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und/oder unter Eingehung von Klumpenrisiken.

Revisionsstelle

Zweigniederlassungen (3)

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