CHE-116.080.608

Kathedral-Stiftung der Diözese Chur

Basisinformationen

CHE-116.080.608
Hof 19
7000 Chur
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 24.05.2026 04:56 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (8)

in Chur, von Gersau
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
in Chur, von Schübelbach
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
in Trin, von Küsnacht (ZH)
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
in Chur, von Zurzach
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
in Zürich, von Saignelégier
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
in Chur, von Domat/Ems
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
in Feusisberg, von Appenzell
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
in Chur, von Leukerbad
Vizepräsident
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (5)

Stuker Jürg Ausgetreten
in Chur, von Eriswil
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 16.07.2024
Fuchs Andreas Ausgetreten
in Chur, von Appenzell
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 16.07.2024
Niederberger Walter Ausgetreten
in Chur, von Dallenwil
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 16.07.2024
Bürcher Peter Ausgetreten
in Chur, von Fieschertal
Präsident
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.10.2021
Bonnemain José-Maria Ausgetreten
in Chur, von Saignelégier
Präsident
Kollektivunterschrift zu zweien

Zweck

In jedweder Altargemeinschaft erscheint unter dem heiligen Dienstamt des Bischofs das Symbol jener Liebe und jener 'Einheit des mystischen Leibes, ohne die es kein Heil geben kann (Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, Nr. 26). Mit diesen Worten erklärt das Zweite Vatikanische Konzil, wie die Einheit des Bischofs mit seinem Volk besonders am Altar wesentlich für das Glaubensleben des Bistums ist, und es betont zugleich, dass jede rechtmässige Eucharistiefeier unter der Leitung des Bischofs steht. Es ist demzufolge sehr wichtig, dass diese eucharistische Einheit auch tatsächlich regelmässig gefeiert werden kann; gerade die Kathedralkirche ist in jedem Bistum der erste und herausragende Ort, wo diese Altargemeinschaft des ganzen Volkes Gottes mit dem Bischof verwirklicht wird. Als Kathedralkirche ist daher der Churer Dom Haupt- und Mutterkirche der ganzen Diözese und für die ganze Diözese. In diesem Sinne stellt die Kathedral-Stiftung der Diözese Chur als Eigentümerin der Kathedrale von Chur die Domkirche als eigentliche Kirche des Bischöflichen Stuhls von Chur mitsamt dem darin befindlichen Inventar dem Volk Gottes für den Kultus der römisch-katholischen Kirche zur Verfügung. In besonderer Weise, und zwar weil die spezifische Aufgabe des Residentialkapitels das Gotteslob im Namen des ganzen Bistums ist, was in den täglichen Kapitelsgottesdiensten und in den besonderen Gottesdiensten mit dem Bischof in der Kathedrale zum Ausdruck kommt, steht die Kathedrale von Chur dem Domkapitel entsprechend zur Verfügung. Die Churer Kathedrale wird also dem Volk Gottes dem Residentialkapitel zur Verfügung gestellt, gerade weil sie wesentlich und an erster Stelle dem Bischof von Chur, d.h. dem jeweiligen vom Apostolischen Stuhl zu Rom anerkannten Diözesanbischof des Bistums Chur, zur Verfügung steht. Die Kathedralstiftung garantiert in der getreuen Wahrnehmung ihres ureigenen und ureigentlichen Wesenszweckes rechtswirksam, dass dem Bischof von Chur die Kathedrale seiner Hirtenaufgabe gemäss zur Verfügung steht, und sorgt dafür, dass die Domkirche stets dieser Funktion im Dienste des seiner bischöflichen Hirtensorge anvertrauten Volkes Gottes erhalten bleibt. Insbesondere bezweckt die Stiftung, die sachgerechte Verwaltung der Kathedrale und des gesamten Inventars derselben zu ermöglichen und für den fachgerechten Unterhalt sowie allfällig notwendige Instandstellungen und Erneuerungen der baulichen Anlagen und der Inventargegenstände in Beachtung der Verantwortung des Domkustos Sorge zu tragen.

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