CHE-101.950.904

Karl Adolf Laubscher-Stiftung

Basisinformationen

CHE-101.950.904
Unteres Räftli 9
3655 Sigriswil
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 21.05.2026 23:34 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (3)

in Heppenheim
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Sigriswil
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Sigriswil
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (3)

Warmbrodt Walter Ausgetreten
in Aeschlen ob Gunten (Sigriswil), von Siselen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 03.04.2024
Brunner Evelyne Ausgetreten
in Thun, von Iseltwald
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 03.04.2024
Seki Hannelore Ausgetreten
in Aeschlen ob Gunten (Sigriswil), von Balsthal
Vizepräsidentin des Stiftungsrates / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit der Präsidentin des Sti
bis 03.04.2024

Zweck

Die Stiftung bezweckt den Geist und die Arbeit des Stifters nach dessen Tod weiterleben und der Allgemeinheit zugute kommen zu lassen. Das Werk des Stifters als Maler, Schriftsteller, Reformator und Tierfreund soll auf diese Weise seine Fortsetzung finden. Sämtliche sich im Nachlass befindlichen Werke wie Bilder, Schriften, Manuskripte etc. sollen einer dafür aufgeschlossenen Öffentlichkeit und Nachwelt vorbehalten bleiben und zugänglich gemacht werden, beispielsweise durch periodische Ausstellungen, Publikationen und dergleichen. Deshalb dürfen sämtliche Werke des Stifters weder verkauft noch irgendwie anders veräussert werden. Die flüssigen Mittel (ohne Bilder, Schriften, Manuskripte etc.) sind für notwendige Aufwendungen im Interesse der Instandhaltung und der Verbreitung der Werke und der Aufbewahrung derselben, sowie für die hierfür notwendigen Verwaltungskosten und die Durchsetzung des hiervor erwähnten Stiftungszweckes zu verwenden. Der Stiftungsrat hat ferner die Ermächtigung, je nach Gutdünken für kulturelle Zwecke, beispielsweise an Museen, die das Wirken des Stifters anerkennen, zur Förderung und Verwirklichung des Tierschutzes, gewisse Beträge, deren Höhe wiederum durch den Stiftungsrat zu bestimmen sind, auszurichten. Das Stiftungsvermögen kann weiter geäufnet werden durch unentgeltliche Zuwendungen. Der Stiftungsrat kann Massnahmen und Einrichtungen, die der Erhaltung und der Verbreitung der Werke des Stifters dienen, finanziell unterstützen. Um diesen Zweck zu erfüllen hat die Stiftung 1975 das Laubscherhaus in Sigriswil gekauft wo seither die Bilder, Schriften und Bücher archiviert werden. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung im Kanton Bern tätig. Sie kann auch weiträumig Ausstellungen und Veranstaltungen durchführen. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.

Revisionsstelle

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