CHE-109.781.166

Kadervorsorge der SITAG in Liquidation

Basisinformationen

CHE-109.781.166
Schlossgasse 4
9320 Arbon
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 24.05.2026 13:00 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (5)

in Abtwil SG (Gaiserwald), von St. Gallen
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
in Amriswil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Kreuzlingen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Uster, von Uster
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Frauenfeld, von Frauenfeld
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (8)

Rondé Dr. Uwe Ausgetreten
in Arbon
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 15.04.2025
Kehl Anton Ausgetreten
in Eichberg, von Balgach
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.09.2023
Giunca Damiano Ausgetreten
in Zuzwil SG
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 14.09.2022
Dintheer Marcel Ausgetreten
in Ennetaach (Erlen), von Erlen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 14.12.2020
Knöpfel Silvia Ausgetreten
in Herisau, von Hundwil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 14.12.2020
Abatemarco Daniele Ausgetreten
in Berneck, von Rebstein
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 14.12.2020
Federer Frank Ausgetreten
in Eichberg, von Rebstein
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 23.08.2019
Frei Dr. Simon Ausgetreten
in St. Gallen, von Leuggern
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 02.05.2018

Zweck

Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Kadermitarbeitenden der Saurer Intelligent Technology AG (SITAG), der Saurer Netherlands Machinery Company, Zweigniederlassung Arbon (SNL) und der Pensionskasse der Saurer Unternehmungen (PKSU) sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod, sowie in der Unterstützung des Vorsorgenehmers oder seiner Hinterlassenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrats mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Der Stiftungszweck kann insbesondere erfüllt werden durch: eine autonome Vorsorgeeinrichtung, wenn die versicherungstechnischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind; durch Versicherungsverträge, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss, und/oder durch eine Alterssparkasse mit ergänzender Risikoversicherung. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen (auch 1e-Einrichtungen) erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Die ausschliessliche Finanzierung von Arbeitgeberbeiträgen an Vorsorgeeinrichtungen, die zugunsten der Destinatäre bestehen, kann aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von dieser vorgängig Beitragsreserven geäufnet und diese gesondert ausgewiesen worden sind (Arbeitgeberbeitragsreserven).

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