Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit sowie das Halten, das Verwalten, das Vermieten, das Vermitteln und das Erstellen von Immobilien. Die Gesellschaft kann Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen, sie kann alle Geschäfte tätigen, die zur Förderung des Gesellschaftszwecks als geeignet erscheinen, kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, Beteiligungen erwerben, verwalten, veräussern, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen.