Eingetragene Personen (2)
Zweck
Die Einzelfirma bezweckt die Erbringung von Immobiliendienstleistungen wie Verwaltung, Bewirtschaftung, Bewertung, Beratung und Vermittlung sowie die Planung und Erstellung von Bauten als Bauherrin oder Generalunternehmen. Die Einzelfirma kann sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Einzelfirma kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.