Zweck
Betrieb eines Boden- und Plattenlegergeschäftes. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit auf verwandte Branchen ausdehnen sowie sich an anderen Unternehmungen beteiligen und mit solchen zusammenarbeiten, ferner Liegenschaften, gewerbliche Schutzrechte und andere Vermögenswerte erwerben, verwalten und veräussern.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 29.08.2026.