Eingetragene Personen (1)
Zweck
Das Einzelunternehmen bezweckt die Herstellung von und den Handel mit Waren aller Art, insbesondere Herstellung, Handel, Import und Export von Textilien, Schuhen und Lederwaren, und alle damit verbundenen Tätigkeiten. Das Einzelunternehmen kann Liegenschaften und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, belasten und veräussern sowie Zweigniederlassungen und Agenturen im In- oder Ausland errichten.