CHE-112.395.125
Jermann Ingenieure und Geometer AG
Eingetragene Personen (23)
in Sissach, von Münchenbuchsee
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Lausen, von Nuglar-St. Pantaleon
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (8)
bis 20.10.2025
bis 20.10.2025
Dupin Clément
Ausgetreten
in Biglen, von Riehen
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.10.2022
Grolimund Reto
Ausgetreten
in Olten, von Matzendorf
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.10.2022
Zürcher David
Ausgetreten
in Bern, von Trub
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 13.11.2020
bis 11.08.2020
Dupin Clément
Ausgetreten
in Schüpfen, von Riehen
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 30.12.2019
bis 10.12.2019
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung von Ingenieurarbeiten, insbesondere in den Bereichen Vermessung, Geoinformation und Landmanagement. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten und sich im In- und Ausland an anderen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft kann auch alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Dritten oder Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, sowie direkten oder indirekten Aktionären oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, sei es mittels Darlehen und/oder anderen Finanzierungen, einschliesslich im Rahmen von Cash Pooling Vereinbarungen. Die Gesellschaft kann für ihre eigenen Verbindlichkeiten oder die Verbindlichkeiten der vorgenannten Personen Sicherheiten jeglicher Art bestellen, einschliesslich mittels Pfandrechten, Abtretungen, fiduziarischen Übereignungen, Garantien jeglicher Art oder mittels Ausgleichsverpflichtungen, ob gegen Entgelt oder nicht, auch wenn solche Finanzierungen, Sicherheiten oder Garantien im ausschliesslichen Interesse von Dritten oder Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, oder von direkten oder indirekten Aktionären oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, liegen.