Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Verwaltung von Vermögenswerten und Durchführung von Finanzgeschäften aller Art, sowie das Halten von Beteiligungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und veräussern und alle mit den vorgenannten Zwecken unmittelbar oder mittelbar zusammenhängende Geschäfte tätigen.